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Zahlt die Krankenkasse Sterbegeld?

Vorsorge-Ratgeber

Welche Leistungen es gibt und was Hinterbliebene bei Bestattungskosten prüfen können.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Tod eines Mitglieds kein allgemeines Sterbegeld für die Bestattung. Das Bundesgesundheitsministerium hält dies in seinem Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung ausdrücklich fest. Wer finanzielle Vorsorge treffen möchte, muss andere Wege prüfen.

Warum wird trotzdem nach „Sterbegeld Krankenkasse“ gesucht?

Welche Möglichkeiten gibt es stattdessen?

Eine vorhandene Sterbegeldversicherung kann die vereinbarte Summe an die berechtigte Person auszahlen. Ob und wann die volle Leistung greift, steht im konkreten Vertrag. Auch Rücklagen oder eine mit einem Bestatter vereinbarte Vorsorge können Teil einer Planung sein.

So funktioniert die Sterbegeldversicherung im Einzelnen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Sie dient der Versorgung Hinterbliebener. Auch die Regelung für die ersten Monate nach dem Todesfall ist kein pauschaler Zuschuss der Krankenkasse zu einer Bestattung.

Unterlagen zu Versicherungen und Vorsorgeverträgen suchen; die dort genannte Kontaktstelle und bezugsberechtigte Person prüfen.

Besteht eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, den möglichen Rentenanspruch bei der Deutschen Rentenversicherung klären.

Wenn notwendige Bestattungskosten finanziell nicht tragbar sind, beim zuständigen Sozialhilfeträger die Voraussetzungen nach § 74 SGB XII erfragen.

Für die eigene Vorsorge die tatsächlichen Kosten, vorhandene Rücklagen und Vertragsbedingungen vergleichen, bevor ein neues Produkt abgeschlossen wird.

Stand der Prüfung: 20. Oktober 2026. Ansprüche und Leistungen hängen vom Einzelfall ab.

Bundesgesundheitsministerium: Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

Deutsche Rentenversicherung: Fragen zur Hinterbliebenenrente